Ab März gelten nur noch schwarze Kenn­zeichen

Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2023 nur noch mit schwarzem Kenn­zeichen unterwegs sein. Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dennoch mit den alten Kenn­zeichen weiterfährt, hat keinen Haft­pflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. 

 

Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungs-Kenn­zeichen?

  • Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 bis max. 45 km/h;
  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h;
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³;
  • E-Roller, mit Betriebserlaubnis und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit;
  • Motorisierte Krankenfahrstühle;
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

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